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Beiträge/Buchungszeiten

Unsere Beiträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der Beitragssatz ist hierbei abhängig von den gebuchten Wochenstunden. (Elternbeitrag + Vollverpflegung):
 

Beiträge ab dem 01.01.2026
Tägliche Buchungszeit

Kinderkrippe Elternbeitrag inkl. Vollverpflegung (56,00€)
(** Das Krippengeld vom Freistaat Bayern, i. H. v. 100,00 € wird hier nicht vom monatlichen Beitrag abgezogen, da die Auszahlung an die Eltern erfolgt, sofern das Krippengeld beantragt wurde.)

Regelkindergarten Elternbeitrag inkl. Vollverpflegung (73,00€)
(* Der Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern i. H. v. 100,00 € wird hier vom monatlichen Beitrag abgezogen, da die Auszahlung direkt an das Kinderhaus erfolgt)

4-5 Stunden

235,00 €

(Verpflegung anteilig 25,00€)

200,00 € > 100,00 €

(Verpflegung anteilig 35,00€)

5-6 Stunden

271,00 €

238,00 € > 138,00 €

6-7 Stunden

276,00 €

243,00 € > 143,00 €

7-8 Stunden

281,00 €

248,00 € > 148,00 €

8-9 Stunden

286,00 €

253,00 € > 153,00 €

Nicht-Mitglieder

+ 2,50€ pro Monat

+ 2,50€ pro Monat

 

In bestimmten Fällen können die Eltern eine Kostenübernahme des Elternbeitrages beim Jugendamt beantragen.

 

* Beitragszuschuss:

Seit dem 01.04.2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit 100,- Euro pro Kind, für die gesamte Kindergartenzeit. Dieser Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt und gilt somit ab dem 01.09. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Der Beitragszuschuss wird direkt an die entsprechenden Kindertageseinrichtungen ausgezahlt.

 

** Krippengeld:

Zusätzlich zum Beitragszuschuss hat der Freistaat Bayern zum 01.01.2020 das bayerische Krippengeld eingeführt. Hierdurch werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bei den Kinderbetreuungsbeiträgen, ebenfalls mit 100,- Euro entlastet, sofern sie die Kosten der Kinderbetreuung selbst tragen. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt anders als beim Beitragszuschuss nur auf Antrag (Bayerisches Krippengeld | ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales), durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, direkt an die Antragsteller, also die Eltern. Zudem darf das Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überschreiten.

 

Vollverpflegung:

Die Vollverpflegung, besteht aus Frühstücksbuffet, frisch gekochtem Mittagessen durch eine eigene Köchin und einen Nachmittagssnack. Die Teilnahme am gemeinsamen Essen ist eine Voraussetzung, da dies bei uns einen großen Stellenwert trägt.

 

Mitgliedschaft im Verein:

Für die Mitgliedschaft im Kindergartenverein wird pro Familie zusätzlich ein jährlicher Beitrag von 12,- € erhoben.