Beiträge/Buchungszeiten

Unsere Beiträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der Beitragssatz ist hierbei abhängig von den gebuchten Wochenstunden. Eine Vollverpflegung, bestehend aus Frühstücksbuffet, frisch gekochtes Mittagessen durch eine eigene Köchin und Nachmittagssnack ist in den Beiträgen bereits beinhaltet.
 

Beiträge ab dem Kinderhausjahr 2022/2023

Tägliche Buchungszeit

Kinderkrippe, inkl. Vollverpflegung
(** Das Krippengeld vom Freistaat Bayern, i. H. v. 100,00 € wird hier nicht vom monatlichen Beitrag abgezogen, da die Auszahlung an die Eltern erfolgt.)

Kindergarten, inkl. Vollverpflegung
(* Der Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern i. H. v. 100,00 € wird hier vom monatlichen Beitrag abgezogen, da die Auszahlung direkt an das Kinderhaus erfolgt)

4-5 Stunden

190,00 €

190,00 € > 90,00 €

5-6 Stunden

225,00 €

195,00 € > 95,00 €

6-7 Stunden

230,00 €

200,00 € > 100,00 €

7-8 Stunden

235,00 €

205,00 € > 105,00 €

8-9 Stunden

240,00 €

210,00 € > 110,00 €

 

In bestimmten Fällen können die Eltern eine Kostenübernahme des Elternbeitrages beim Jugendamt beantragen.

 

* Beitragszuschuss:

Seit dem 01.04.2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit 100,- Euro pro Kind, für die gesamte Kindergartenzeit. Dieser Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt und gilt somit ab dem 01.09. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Der Beitragszuschuss wird direkt an die entsprechenden Kindertageseinrichtungen ausgezahlt.

 

** Krippengeld:

Zusätzlich zum Beitragszuschuss hat der Freistaat Bayern zum 01.01.2020 das bayerische Krippengeld eingeführt. Hierdurch werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bei den Kinderbetreuungsbeiträgen, ebenfalls mit 100,- Euro entlastet, sofern sie die Kosten der Kinderbetreuung selbst tragen. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt anders als beim Beitragszuschuss nur auf Antrag (http://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld), durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, direkt an die Antragsteller, also die Eltern.

 

Mitgliedschaft im Verein:

Für die Mitgliedschaft im Kindergartenverein wird pro Familie zusätzlich ein jährlicher Beitrag von 12,- € erhoben.